Schullandheimaufenthalt

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

für Unterricht und Kultus

vom 5. April 2004 Nr. II.7-5 K 6800-3/2785

 

 

  1. Aufgabe und Bedeutung

1.1 Der Schullandheimaufenthalt ist eine schulische Veranstaltung, die dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule dient. Unterricht und Erziehung können dabei in besonders günstiger Weise miteinander verbunden werden.

1.2 Der Schullandheimaufenthalt ermöglicht in besonderem Maße situationsbezogenen und fächerübergreifenden Unterricht und wirklichkeitsnahes und handlungsbezogenes Lernen. Er gibt Gelegenheit zur Begegnung mit Natur und Umwelt und ist daher für Vorhaben der Umwelterziehung besonders geeignet; darüber hinaus auch für die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, spezifischen Inhalten der Verkehrserziehung, der Gesundheitserziehung und für die Gewaltprävention. Er bietet ferner die Möglichkeit, den künstlerisch-musischen Bereich zu betonen und in Spiel und Sport  Alternativen zum verbreiteten rezeptiven Freizeitverhalten aufzuzeigen. Das Lernen und Zusammenleben unter überschau-baren Bedingungen bietet Zeit zur Besinnung und zur Pflege stiller Arbeitsformen.

1.3 Das ganztägige Zusammenleben von Lehrkräften und Schülern fördert das gegenseitige Verständnis und soziale Verhaltensweisen wie Toleranz und Rücksichtnahme, unterstützt selbstständiges und verantwortliches Handeln und stärkt den Zusammenhalt in der Klasse oder Gruppe. Lehrkräfte erhalten Raum für verstärktes erzieherisches Wirken und können sich vermehrt auch einzelnen Schülern zuwenden. Es bietet sich an, bei Schullandheimaufenthalten zu bestimmten Lebensfragen Orientierungshilfen zu geben (z. B. Berufswahl, Lebensplanung, Medienkonsum, Suchtverhalten) und Strategien der Konfliktbewältigung einzuüben.

1.4 Gemeinsame Aufenthalte von Schülern aus Förderschulen mit Schülern anderer Schularten und Begegnungsmaßnahmen mit Klassen oder Gruppen aus dem Ausland sind besonders zu begrüßen.